Unsere Geschichte
Im Jahr 1999 legte Jens Steinhauer in Menden den Grundstein für eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in Westfalen.
Rechtsanwalt Steinhauer war viele Jahre Geschäftsführer einer Versicherungsmaklergesellschaft und ist bis heute Mitglied im Rechtsbeirat der Charta Börse für Versicherungen AG in Düsseldorf. Im Jahr 2000 hat er den Vorsitz des Beirates übernommen.
Außerdem leitet Rechtsanwalt Steinhauer seit dem Jahr 2000 die von der Charta Börse für Versicherungen AG für ihre Mitgliedsunternehmen gegründete Hotline für Versicherungs- und Schadenrecht.
So war es naheliegend dass einer der wesentlichen Kanzleitätigkeitsschwerpunkte im Versicherungsrecht gesetzt wurde und die Kanzlei heute im Versicherungsrecht bundesweit erfolgreich tätig ist. Innerhalb des Versicherungsrechts hat die Kanzlei ihre Kernkompetenz unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gebildet. Diese Versicherungssparte leidet unter einem besonders intensiven Leistungsablehnungsdruck und gehört in der Kanzlei Steinhauer und Günther zu den absoluten Dauerbrennern.
Aber auch für die Bearbeitung der übrigen Versicherungssparten stehen im Team der Kanzlei geeignete Spezialisten zur Verfügung. Diesbezüglich soll an dieser Stelle auf einen der besonderen Kanzleierfolge in Form der hier im Herbst 2010 erstrittenen Entscheidung des BVerfG (1 BvR 1660/08) zum Thema Sozialversicherungspflicht bei Direktversicherungen hingewiesen werden. Nach einem fast 7 Jahre andauernden Rechtsstreit durch 4 Instanzen ist es uns gelungen, eine gefestigte Instanzenrechtsprechung vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen. In der Fachpresse wurde die von uns erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „bahnbrechend“ bezeichnet. Die Entscheidung bedeutet für viele Tausend Versicherte ein Stück zurückgewonnene Gerechtigkeit, so dass wir, zum Leidwesen der Krankenversicherer, sehr stolz auf diese Entscheidung sind.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Verkehrsunfallrechts. Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Divergierende Rechtsprechung zu den unterschiedlichen Schadenpositionen macht die Abwicklung für einen Laien nahezu unmöglich.
Im Jahr 2001 verstärkte Rechtsanwalt Gerrit Günther das Kanzleiteam und ist seit 2003 Partner. Rechtsanwalt Günther ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von ihm sind das Baurecht und das Speditionsrecht.
Durch die stetige Vergrößerung der Kanzlei konnte eine Struktur geschaffen werden, die umfassende und kompetente Beratung in nahezu allen Rechtsgebieten gewährleistet. Die eigenen hohen Ansprüche an die zu erbringenden Dienstleistungen werden von über 70 Rechtsanwälten und Sekretariatsmitarbeitern umgesetzt.
Im Jahr 2010 wurden die bis dahin genutzten Kanzleiräume zu klein und es folgte ein Umzug in die jetzigen Räumlichkeiten des ehemaligen Grohe-Verwaltungsgebäudes in der Märkischen Straße 1. Auf einer Grundfläche von ca. 2.500 qm hat das Kanzleiteam ausreichend Platz und Ressourcen für eine dauerhaft zuverlässige und kompetente Bearbeitung der Rechtsfälle.
Durch die aufwändige Renovierung und die ansprechende Gebäudebeleuchtung wurde eine besondere Atmosphäre für den gesamten Straßenabschnitt geschaffen.
Seit dem Jahr 2012 ist die Kanzlei außerdem mit einer Zweigstelle in Halver vertreten.