Versicherungsrecht

Rechtsgebiet

Steinhauer & Günther – Experten für Versicherungsrecht

Steinhauer & Günther – Experten für Versicherungsrecht

  • Sie sind berufsunfähig, aber die Versicherung zahlt nicht?
  • Ihre Versicherung wirft Ihnen vor, die Anzeigepflicht verletzt zu haben?

Jetzt brauchen Sie einen starken Partner, der sich für Sie einsetzt.

Steinhauer & Günther Rechtsanwälte und Notar ist dieser Partner.

Wer berufsunfähig ist, befindet sich in einer Notlage. Wenn dann die Versicherung nicht zahlt, ist oft die ganze Existenz gefährdet. Die Gründe hierfür können sein:

  • Die Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt.
  • Sie haben Ihre Anzeigepflicht verletzt – also die Fragen zur Gesundheit falsch beantwortet.
  • Sie haben den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet oder nicht ausreichend belegt.

Welche Möglichkeiten und Rechte haben Sie jetzt? Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und geben Ihnen unsere fachkundige Einschätzung – ehrlich, offen und realistisch.

Kostenlose Ersteinschätzung

Erfahren und unnachgiebig

Auch wenn Sie Probleme mit anderen Versicherungen haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Denn Steinhauer & Günther kennt die Versicherungsbranche aus dem Effeff. Wir sind seit mehr als 25 Jahren auf Versicherungsrecht spezialisiert und betreuen Mandanten aus ganz Deutschland. In der Auseinandersetzung mit den Versicherungen erzielen wir regelmäßig sehr gute Erfolge.

Wir machen das für Sie.

Sprechen Sie uns an!

Als größte Rechtsanwaltskanzlei in Südwestfalen* vertreten wir bundesweit erfolgreich Versicherungsnehmer gegen Versicherungsunternehmen.

Ein wesentlicher Kanzleitätigkeitsschwerpunkt liegt im Versicherungsrecht. Innerhalb des Versicherungsrechts hat die Kanzlei ihre Kernkompetenz unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gebildet. Diese Versicherungssparte leidet unter einem besonders intensiven Leistungsablehnungsdruck und gehört in der Kanzlei Steinhauer und Günther zu den absoluten Dauerbrennern.

Aber auch für die Bearbeitung der übrigen Versicherungssparten stehen im Team der Kanzlei geeignete Spezialisten zur Verfügung. Diesbezüglich soll an dieser Stelle auf einen der besonderen Kanzleierfolge in Form der hier im Herbst 2010 erstrittenen Entscheidung des BVerfG (1 BvR 1660/08)* zum Thema Sozialversicherungspflicht bei Direktversicherungen hingewiesen werden. Nach einem fast 7 Jahre andauernden Rechtsstreit durch 4 Instanzen ist es uns gelungen, eine gefestigte Instanzenrechtsprechung vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen. In der Fachpresse wurde die von uns erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „bahnbrechend“ bezeichnet. Die Entscheidung bedeutet für viele Tausend Versicherte ein Stück zurückgewonnene Gerechtigkeit, so dass wir, zum Leidwesen der Krankenversicherer, sehr stolz auf diese Entscheidung sind.

Zudem können Sie in versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen von unseren Erfahrungen jahrelanger Hotline-Tätigkeit für die CHARTA-Börse für Versicherungen AG in Düsseldorf profitieren. Seit 1999 obliegt die Leitung dieser Hotline Herrn Rechtsanwalt Steinhauer der zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht ist.

Im Versicherungsrecht stehen Ihnen unsere Spezialisten bei sämtlichen Problemen mit Ihren Versicherungen zur Verfügung.
Unter anderem helfen wir Ihnen bei Problemen mit Ihrer:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • (Wohn-) Gebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • privaten Kranken- (Zusatz-) Versicherung
  • privaten- und betrieblichen Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Weiterhin vertreten wir im Versicherungsrecht auch schwerpunktmäßig die rechtlichen Interessen von Versicherungsmaklern aus dem gesamten Bundesgebiet.
Versicherungsmakler können sich vor allem bei folgenden Fragen bzw. Problemen an unsere Spezialisten wenden.

  • Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisions-, Courtage- und Ausgleichsansprüchen
  • Mithilfe bei der Beendigung von Maklerverträgen

* Quelle: Südwestfalen Manager 03/2012
* http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100928_1bvr166008.html

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