Im Straßenverkehrsrecht sind wir Ihnen bei der gesamten Unfallschadensregulierung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und dem Unfallverursacher selbst behilflich.
Im Rahmen der Schadensregulierung kümmern wir uns unter anderem um:
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Auslagenpauschale)
- Regulierung von Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall)
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Teil- und Vollkaskoversicherung
Zudem sind wir im Bereich des Straßenverkehrsrechts auf die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren spezialisiert und sind Ihnen sowohl gegenüber der Bußgeldstelle, als auch im gerichtlichen Verfahren unter anderem bei der Abwehr der folgenden Vorwürfe behilflich:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Trunkenheitsfahrten
- Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Im Verkehrsrecht stehen Ihnen unsere Spezialisten zudem bei der Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren zur Verfügung, wobei wir Ihre Interessen sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden, als auch im gerichtlichen Verfahren, unter anderem bei folgenden Vorwürfen vertreten.
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis / Fahren ohne Versicherungsschutz
- fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Alkohol- und BTM-Delikte im Straßenverkehr
Schließlich sind wir Ihnen im Bereich des Straßenverkehrsrechts selbstverständlich auch bei allen Fragen aus dem Bereich des
- Fahrerlaubnisrechts
behilflich.
Sprechen Sie uns an!
Ihre Experten
für dieses Rechtsgebiet