Medizin- und Arzthaftungsrecht

Rechtsgebiet

Ihre Experten für Medizin- und Arzthaftungsrecht

Das Medizinrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen im Verhältnis Arzt – Patient, sowie neben dem Recht der Kranken- und Pflegeversicherung auch das Vergütungswesen der Heilberufe. Einen wesentlichen Teil hiervon nimmt das Arzthaftungsrecht ein. Die ärztlichen Pflichten und damit auch mögliche Verstöße sind vielfältig und können in Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen und Verletzungen der Befunderhebungs- und Befundsicherungspflicht liegen.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Vergütungsrecht der Heilberufe /Streitigkeiten über ärztliches Honorar
  • Ärztliches Berufsrecht

Diese Aufzählung möglicher Bereiche aus dem Verwaltungsrecht ist nicht abschließend. Wenn Sie anwaltlichen Beistand in einem hier nicht genannten Gebiet suchen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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